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Unsere Philosophie

 

Juristerei dient nicht dem Selbstzweck.


Vielmehr muss immer der Mensch oder auch ein bestimmtes Ziel/ Unternehmen im
Mittelpunkt der Entscheidungen und anwaltlichen Vertretung stehen.

 

 

Wir streiten daher für unsere Mandanten mit Überzeugung und Einsatz.


Für unsere anwaltliche Arbeit bedeutet dies, dem Gegner konsequent und mit der gebotenen Härte zu begegnen.
Dabei ist uns aber wichtig, die Grenzen des „Fairplay“ nicht zu überschreiten und das rechte Maß und die Bodenhaftung nicht zu verlieren.

 


Großen Wert legen wir darauf, sach- und ergebnisorientiert zu arbeiten.


„Recht haben“ heißt in unserem Rechtssystem leider nicht zwingend „Recht bekommen“.

Wir werden Sie also über Kostenrisiken aufklären und Ihnen ggfs. bei aussichtsloser Rechtslage von weiteren rechtlichen

Schritten abraten.  Schließlich soll der Mandant am Ende eines Rechtsstreits nicht schlechter stehen als vorher.

 


Lassen Sie uns daher schon im Vorfeld auch über unsere Kosten sprechen.


Sofern die Rechtslage die Möglichkeit eröffnet, unsere Kosten bei der Gegenseite geltend zu machen,
werden wir dies ohnehin tun.  Sollte dies nicht der Fall sein und auch keine Rechtsschutzversicherung
greifen, muss im Rahmen eines vertrauensvollen Verhältnisses zwischen Mandant und Anwalt klar sein,
dass unsere anwaltliche Tätigkeit zu vergüten ist.


Billigster oder kostenloser Rechtsrat wird Ihnen heutzutage überall fast schon aufgedrängt.
Auch viele Nichtjuristen beraten über rechtliche Themen.
Solcher Ratschlag dient oftmals nur Eigeninteressen und hat mitunter schnell großen Schaden verursacht.
Wir Rechtsanwälte sind dagegen schon nach unserem Berufsrecht „unabhängige Organe der Rechtspflege“.

 

Im Rahmen der Rechtsordnung sind wir wirklich einzig den Interessen unseres Mandanten verpflichtet - anders als
die meisten kostenlosen „Berater“ müssen wir im übrigen für die Qualität unserer Arbeit auch einstehen.

 


Im Vordergrund steht für uns ausschließlich die Lösung Ihres Problems.


Da wir Anwälte nicht nur der Schweigepflicht unterliegen, sondern gegenüber Gerichten, Staatsanwalt und Polizei auch ein
Aussageverweigerungsrecht darüber haben, was Sie uns mitteilen, dürfen und sollten Sie vor allem Ihrem Anwalt vertrauen.

Juristerei dient nicht dem Selbstzweck.


Vielmehr muss immer der Mensch oder auch ein bestimmtes Ziel/ Unternehmen im
Mittelpunkt der Entscheidungen und anwaltlichen Vertretung stehen.

 

 

Wir streiten daher für unsere Mandanten mit Überzeugung und Einsatz.


Für unsere anwaltliche Arbeit bedeutet dies, dem Gegner konsequent und mit der gebotenen Härte zu begegnen.
Dabei ist uns aber wichtig, die Grenzen des „Fairplay“ nicht zu überschreiten und das rechte Maß und die Bodenhaftung nicht zu verlieren.

 


Großen Wert legen wir darauf, sach- und ergebnisorientiert zu arbeiten.


„Recht haben“ heißt in unserem Rechtssystem leider nicht zwingend „Recht bekommen“.

Wir werden Sie also über Kostenrisiken aufklären und Ihnen ggfs. bei aussichtsloser Rechtslage von weiteren rechtlichen

Schritten abraten.  Schließlich soll der Mandant am Ende eines Rechtsstreits nicht schlechter stehen als vorher.

 


Lassen Sie uns daher schon im Vorfeld auch über unsere Kosten sprechen.


Sofern die Rechtslage die Möglichkeit eröffnet, unsere Kosten bei der Gegenseite geltend zu machen,
werden wir dies ohnehin tun.  Sollte dies nicht der Fall sein und auch keine Rechtsschutzversicherung
greifen, muss im Rahmen eines vertrauensvollen Verhältnisses zwischen Mandant und Anwalt klar sein,
dass unsere anwaltliche Tätigkeit zu vergüten ist.


Billigster oder kostenloser Rechtsrat wird Ihnen heutzutage überall fast schon aufgedrängt.
Auch viele Nichtjuristen beraten über rechtliche Themen.
Solcher Ratschlag dient oftmals nur Eigeninteressen und hat mitunter schnell großen Schaden verursacht.
Wir Rechtsanwälte sind dagegen schon nach unserem Berufsrecht „unabhängige Organe der Rechtspflege“.

 

Im Rahmen der Rechtsordnung sind wir wirklich einzig den Interessen unseres Mandanten verpflichtet - anders als
die meisten kostenlosen „Berater“ müssen wir im übrigen für die Qualität unserer Arbeit auch einstehen.

 


Im Vordergrund steht für uns ausschließlich die Lösung Ihres Problems.


Da wir Anwälte nicht nur der Schweigepflicht unterliegen, sondern gegenüber Gerichten, Staatsanwalt und Polizei auch ein
Aussageverweigerungsrecht darüber haben, was Sie uns mitteilen, dürfen und sollten Sie vor allem Ihrem Anwalt vertrauen.

 

 

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