Sozialrecht

Unsere Tätigkeit auf dem Gebiet des Sozialrechts erstreckt sich schwerpunktmäßig auf das Recht der Sozialversicherung und Sozialversorgung.

Dies betrifft also in erster Linie das Recht der

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Schwerbehindertenangelegenheiten (insbesondere Feststellung eines GdB oder eines Merkzeichen)

Im Streitfall vertreten wir unsere Mandanten vor den Sozialgerichten