Erbrecht

Wir vertreten unsere Mandanten außergerichtlich und gerichtlich im Bereich des Erbrechts:

  • Wir formulieren Testamente und Erbverträge nach Ihren Vorstellungen
  • Wir beraten Sie über die Möglichkeiten von Erb- und Pflichtteilsverzicht, Vermächtnisse, Auflagen und Testamentsvollstreckung
  • Im Erbfall beraten wir Sie über Annahme und Ausschlagung des Erbes, Pflichtteilsrechte etc.
  • Wenn es zum Streit unter den Erben kommt, vertreten wir unsere Mandanten natürlich auch vor Gericht